Allgemeine Geschäftsbedingungen der ITNSS SYSTEMHAUS AG  Dienstleistungen

1. Geltungsbereich

1.    Allen Lieferungen, Leistungen, Angeboten und Verträgen von ITNSS SYSTEMHAUS AGeinschließlich Beratungsleistungen liegen, sofern nicht etwas Anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart ist, nachstehende Geschäftsbedingungen zugrunde. 

2.    Sie gelten ebenso für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. 

3.    Mit Erteilung des Auftrages, spätestens mit der Annahme der Lieferung oder Leistung, gelten die Geschäftsbeziehungen als akzeptiert und vereinbart. 

4.    Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und müssen von ITNSS SYSTEMHAUS AGrechtsverbindlich gegengezeichnet werden. 

5.    Etwaig widersprechende Geschäftsbedingungen des Käufers gelten als ausdrücklich ausgeschlossen. 

6.    Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine allgemeinen Geschäfts- und Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. 

2. Angebote und Vertragsabschluss

1.    Die Angebote der ITNSS SYSTEMHAUS AGsind freibleibend und unverbindlich. 

2.    Ergänzungen, Abänderungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform. 

3.    Insbesondere im Hinblick auf Weiterentwicklungen bleiben technische und gestalterische Abweichungen von Angaben in Prospekten sowie Modell-, Materialänderungen u. ä. vorbehalten. 

3. Auftragsannullierung

1.    Eine Annullierung eines erteilten Auftrags ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der ITNSS SYSTEMHAUS AGmöglich. 

2.    Im Falle einer genehmigten Auftragsannullierung behält sich die ITNSS SYSTEMHAUS AGdas Recht vor, eine Stornogebühr in Höhe von bis zu 20 % des Auftragswertes zu erheben, sofern die Annullierung nach Auftragserteilung und vor Lieferung oder Leistung erfolgt. 

3.    Eine vollständige Stornierung ist nach Versand oder Erbringung der Dienstleistung grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn, die ITNSS SYSTEMHAUS AGstimmt der Stornierung aus Kulanzgründen zu. 


4. Bestellung

1.    Bestellungen verpflichten den Besteller zur Abnahme und Bezahlung der Ware. 

2.    Verweigert der Käufer die Abnahme der bestellten Ware, begründet dies für ITNSS SYSTEMHAUS AG– falls sie auf die Abnahme verzichtet – einen Entschädigungsanspruch in Höhe von 30 %, in Sonderfällen, bei nicht regulär durch ITNSS SYSTEMHAUS AGvertriebener Ware, bis zu 75 % des vereinbarten Verkaufspreises, sofern nicht im Einzelfall der Käufer einen geringeren Schaden oder ITNSS SYSTEMHAUS AGeinen höheren Schaden nachweist. 

5. Liefertermine

1.    Die von ITNSS SYSTEMHAUS AGgenannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. 

2.    Lieferzeiten bis zu vier Wochen ohne Ankündigung gelten als marktüblich und begründen kein Rücktrittsrecht des Käufers. 

3.    Alle Lieferzeiten und Fristen stehen unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und rechter Selbstbelieferung. Sie beginnen mit dem Tage der Bestätigung des Auftrages durch ITNSS SYSTEMHAUS AG– jedoch nicht vor Klärung aller Einzelheiten der Ausführung – und verlängern sich unbeschadet der Rechte von ITNSS SYSTEMHAUS AGKundenverzug um die Zeit, die der Kunde in Verzug ist. 

4.    Teillieferungen sind zulässig. 

5.    Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, behördliche Anordnungen etc., auch wenn sie bei Lieferanten der ITNSS SYSTEMHAUS AGoder deren Unterlieferanten eintreten, hat ITNSS SYSTEMHAUS AGauch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen ITNSS SYSTEMHAUS AG, die Lieferung bzw. Leistung, um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. 

6.    ITNSS SYSTEMHAUS AGkommt in Verzug, wenn ihr der Käufer schriftlich eine Nachfrist von mindestens vier Wochen gesetzt hat. Im Falle des Verzuges hat der Käufer Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5 % für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5 % des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen oder Leistungen. Darüberhinausgehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche jedweder Art, sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt auf Seiten der ITNSS SYSTEMHAUS AGvorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vor. 

6. Zahlung

1.    Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen sofort gegen Nachnahme, bar, per Überweisung auf das angegebene Konto oder per Scheck nach Rechnungsdatum ohne Abzüge zahlbar. 

2.    ITNSS SYSTEMHAUS AGist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Käufers, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schuld anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, ist ITNSS SYSTEMHAUS AGberechtigt, die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. 

3.    Gerät der Käufer in Verzug, ist ITNSS SYSTEMHAUS AGberechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in banküblicher Höhe, mindestens in Höhe von 6 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. 

4.    Kommt der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung nicht vertragsmäßig nach, stellt er seine Zahlungen ein oder werden ITNSS SYSTEMHAUS AGandere Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so ist ITNSS SYSTEMHAUS AGberechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen bzw. Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. 

5.    Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn ITNSS SYSTEMHAUS AGausdrücklich zustimmt oder die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind. 

7. Versand und Gefahrtragung

1.    Der Versand erfolgt auf einem Weg der Wahl von ITNSS SYSTEMHAUS AGauf Gefahr und Kosten des Käufers. 

2.    Ergeht keine gegenteilige Weisung, versichert ITNSS SYSTEMHAUS AGjede Sendung mit dem Warenwert zu Lasten des Käufers, um dessen Transportrisiko zu mindern. 

3.    Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware die Räumlichkeiten von ITNSS SYSTEMHAUS AGverlässt. Wird der Versand ohne Verschulden von ITNSS SYSTEMHAUS AGverzögert oder völlig unmöglich gemacht, geht die Gefahr mit der Absendung der Mitteilung der Versandbereitschaft an den Käufer auf diesen über. 

4.    Transportschäden, Fehlmengen und Falschlieferungen hat der Käufer ITNSS SYSTEMHAUS AG unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden nach Eingang des Produktes schriftlich anzuzeigen. 

5.    Bei verspäteter Meldung ist eine Haftung ausgeschlossen. 

8. Preise

1.    Preise von ITNSS SYSTEMHAUS AG verstehen sich in EUR zuzüglich der Kosten für Versand, Versicherung (falls nicht ausdrücklich abgelehnt) und Verpackung sowie der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. 

2.    Bei Endkunden verstehen sie die Endpreise inkl. der Umsatzsteuer. 

3.    Ändert sich der Preis nach der Bestellung, hat der Käufer ein Recht, davon in Kenntnis gesetzt zu werden. 

9. Eigentumsvorbehalt

1.    ITNSS SYSTEMHAUS AG behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher ihm zustehenden Forderungen und noch nicht entstandenen Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, vor. 

2.    Verarbeitung oder Umbildung der Waren erfolgen stets für den Veräußerer als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für ihn. Erlischt das (Mit-)Eigentum für ITNSS SYSTEMHAUS AG durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-)Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf ITNSS SYSTEMHAUS AG übergeht. Der Käufer verwahrt das (Mit-)Eigentum von ITNSS SYSTEMHAUS AG unentgeltlich. Ware, an der IT Consulting (Mit-)Eigentum zusteht, wird im Folgenden als "Vorbehaltsware" bezeichnet. 

3.    Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an ITNSS SYSTEMHAUS AG ab. ITNSS SYSTEMHAUS AG ermächtigt den Käufer in stets widerruflicher Weise, die an ITNSS SYSTEMHAUS AG abgetretenen Forderungen für seine (=Käufer) Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Auf Aufforderung von ITNSS SYSTEMHAUS AG wird der Käufer die Abtretung offenlegen und jedem die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen geben. 

4.    Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere bei Pfändung, wird der Käufer auf das Eigentum von ITNSS SYSTEMHAUS AG hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen. Sämtliche Kosten und den Ersatz etwaiger Schäden auf Seiten von ITNSS SYSTEMHAUS AG trägt der Käufer allein. 

5.    Bei rechtswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die ITNSS SYSTEMHAUS AG berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung des Herausgabeanspruchs von ITNSS SYSTEMHAUS AG gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie der Pfändung der Vorbehaltsware durch ITNSS SYSTEMHAUS AG liegt (soweit nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet) kein Rücktritt vom Vertrag. 

10. Gewährleistung

1.    Für alle von ITNSS SYSTEMHAUS AG gelieferten Waren gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist von 12 Monaten. 

2.    Der Käufer hat ITNSS SYSTEMHAUS AG Fehler oder fehlende Eigenschaften der gekauften Ware unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden nach Eingang des Produktes schriftlich anzuzeigen. Fehler oder fehlende zugesicherte Eigenschaften, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind ITNSS SYSTEMHAUS AG unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Im Übrigen ist es im Falle der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen zwingend erforderlich, der fehlerhaften Ware eine Rechnungskopie sowie eine detaillierte Fehlerbeschreibung beizufügen. Zudem muss sich die Ware in der Originalverpackung befinden. 

3.    Im Falle eines Fehlers der gelieferten Ware sowie im Falle des Fehlens zugesicherter Eigenschaften sind ITNSS SYSTEMHAUS AG drei Nachbesserungsversuche einzuräumen. ITNSS SYSTEMHAUS AG ist zur Nachbesserung jedoch nur dann verpflichtet, wenn der Käufer seinerseits sämtliche Vertragsverpflichtungen erfüllt hat. Nach endgültigem Fehlschlagen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregeln. 

4.    Gewährleistungsansprüche bestehen nicht:

a. für Aufwendungen des Austausches von Bauelementen, Baugruppen und Bauteilen aufgrund des Nichterreichens eines Leistungsmerkmales ohne feststellbaren substantiellen Schaden;

b. für Kosten einer Änderung der Berechnung, Konstruktion, Materialspezifikation und/oder des Produktionsverfahrens aus aufgetretenen Gewährleistungsverpflichtungen;

c. für Fehler, die auf die Benutzung falscher oder fehlerhafter Programmdaten oder Software zurückzuführen sind (z. B. Betriebssysteme, serienmäßige und/oder individuell hergestellte Programme).

d. werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen; es entfallen jegliche Gewährleistungsansprüche gegen ITNSS SYSTEMHAUS AG.

e. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Schäden, die aufgrund von unsachgemäßem Anschluss, Feuer, Diebstahl, Leitungswasser, Sturm, Transport und normalem Verschleiß entstehen.

f. Aufgebrochene Softwarepakete sind von einem Umtausch bzw. einer Rücknahme ausgeschlossen. 

11. Kundensupport und Serviceleistungen

1.    Die ITNSS SYSTEMHAUS AG bietet für alle gelieferten Produkte und Dienstleistungen einen umfassenden Support an. Details zu den Supportleistungen, wie Reaktionszeiten und Verfügbarkeit, sind in einem separaten Servicevertrag oder Service Level Agreement (SLA) geregelt. 

2.    Für die Behebung von technischen Störungen und anderen Problemen, die im Zusammenhang mit den gelieferten Produkten oder Dienstleistungen stehen, wird ein kostenloser Basis-Support innerhalb von 30 Tagen nach Lieferung oder Leistungserbringung gewährleistet. 

3.    Supportanfragen sind schriftlich oder per E-Mail an den Kundensupport von ITNSS SYSTEMHAUS AG zu richten. Reaktionszeiten hängen von der Art des Problems und der vertraglichen Vereinbarung ab. 

4.    Für Supportleistungen, die über den kostenlosen Basis-Support hinausgehen (z. B. Wartung, Erweiterungen oder individuelle Anpassungen), können zusätzliche Kosten anfallen, die vorab mit dem Kunden abgestimmt werden müssen. 

12. Haftungsbeschränkung

1.    Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss ("culpa in contrahendo") und aus unerlaubter Handlung sowohl gegen ITNSS SYSTEMHAUS AG als auch gegen dessen Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen sind ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. 

2.    Im Höchstfall ist der einfache Warenwert zur Zeit der Lieferung zu ersetzen. 

13. Datenschutz

1.    Die ITNSS SYSTEMHAUS AG verpflichtet sich, die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), zu beachten. 

2.    Soweit im Rahmen der Geschäftsbeziehung personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, erfolgt dies nur im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen und zur Erfüllung der jeweiligen vertraglichen Pflichten. 

3.    Der Käufer hat das Recht, jederzeit Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten zu erhalten, diese zu berichtigen oder löschen zu lassen, soweit dies im Einklang mit geltendem Recht möglich ist. 

4.    Weitere Informationen zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung der ITNSS SYSTEMHAUS AG enthalten, die auf Anfrage zur Verfügung gestellt wird. 

14. Vertraulichkeit

1.    Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erhaltenen vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln. 

2.    Vertrauliche Informationen umfassen, aber sind nicht beschränkt auf, technische, betriebliche, finanzielle oder sonstige sensible Informationen, die während der Zusammenarbeit zwischen den Parteien bekannt werden. 

3.    Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung bestehen, es sei denn, eine gesetzliche Verpflichtung zur Offenlegung besteht oder die Informationen sind allgemein zugänglich. 

4.    Die Weitergabe vertraulicher Informationen an Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der jeweils anderen Partei gestattet. 

15. Export

Der Export der Waren von ITNSS SYSTEMHAUS AG durch den Verkäufer in Nicht-EU-Länder bedarf der schriftlichen Einwilligung von ITNSS SYSTEMHAUS AG, unabhängig davon, dass der Käufer für das Einholen jeglicher Ein- und Ausführungsgenehmigungen selbst zu sorgen hat.

16. Referenz

ITC darf die Firma und Marke des Kunden als Referenz zu Marketingzwecken verwenden.

17. Erfüllungsort

Erfüllungsort sämtlicher Lieferungen und Leistungen ist, sowohl für den Käufer als auch für ITNSS SYSTEMHAUS AG, Emmerich am Rhein.

18. Gerichtsstand

1.    Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Geschäftsbetrieb, insbesondere für Streitigkeiten im Wechsel- und Scheckverfahren sowie im gerichtlichen Mahnverfahren ist Emmerich am Rhein. 

2.    Hat ein Käufer seinen Sitz im Ausland, bestätigt er diese Gerichtsstandsvereinbarung schriftlich. 

3.    ITNSS SYSTEMHAUS AG kann nach ihrer Wahl auch am Sitz des Käufers klagen. 

19. Anzuwendendes Recht

Auf Verträge von ITNSS SYSTEMHAUS AG findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

20. Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1.    Die ITNSS SYSTEMHAUS AG behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Änderungen werden dem Käufer spätestens vier Wochen vor Inkrafttreten schriftlich mitgeteilt. 

2.    Widerspricht der Käufer den Änderungen innerhalb der genannten Frist, gelten die bisherigen Bedingungen weiterhin. 

3.    Bei weiterem Vertragshandeln nach Ablauf der Widerspruchsfrist gelten die geänderten AGB als vom Käufer akzeptiert. 

4.    Änderungen, die den Käufer nicht benachteiligen, wie z. B. die Anpassung an geänderte gesetzliche Bestimmungen oder zur Klarstellung bestehender Regelungen, können jederzeit ohne vorherige Mitteilung vorgenommen werden. 

21. Teilnichtigkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Sollten einzelne Bestimmungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, bleiben die übrigen Regelungen davon unberührt und sind dann so auszulegen bzw. zu ergänzen, dass der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck in rechtlich zulässiger Weise möglichst genau erreicht wird. Dasselbe gilt für eventuell auszufüllende Lücken dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.


Stand: 01.03.2026